1.-Mai-Demo in Stuttgart – Fake News von der Polizei

von Minh Schredle

(zuerst erschienen in Kontext: Wochenzeitung Ausgabe 684 am 8. Mai 2024)

Stuttgart ist das neue Berlin, heißt es nach den Krawallen am 1. Mai. Die Polizei macht Angriffe von Demonstrant:innen für die Ausschreitungen verantwortlich – und nimmt es dabei nicht so genau mit der Wahrheit.

Im Vorjahr lag es an zwei Rauchtöpfen. Diesmal waren die Seitentransparente zu lang. Zum zweiten Mal in Folge hat die Polizei die “Revolutionäre 1. Mai”-Demo in Stuttgart wegen Auflagenverstößen gestoppt. Wieder berichtet die Polizei von einem Angriff durch Demonstrant:innen, auf den sie mit Pfefferspray und Schlagstöcken reagiert habe. Erneut gibt es viele Verletzte.

In diesem Jahr meldet die Stuttgarter Polizei 167 Festnahmen. Ihre Pressemeldung verschickt sie noch am Abend des Einsatzes, sie wird rasch verbreitet, bundesweit. Demnach habe sich unter den Beteiligten eine vermummte Personengruppe zu einem Block formiert. “Die Banner wurden entgegen der verfügten Auflagen seitlich um die zirka 150 Personen umfassende Gruppe gehalten”, teilt die Polizei mit. “Daraufhin wurde der Aufzug von der Polizei angehalten. Diese musste mittels Lautsprecherdurchsagen mehrfach auf die Einhaltung der von der Versammlungsbehörde erlassenen Auflagen hinweisen. Gleichzeitig griffen die Personen aus der Gruppe heraus unvermittelt die Polizei mit Pfefferspray, mitgeführten Dachlatten mit Schrauben, anderen Schlagwerkzeugen, Schlägen und Tritten an.” Erst ein “kurzfristiger Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz” sowie der Einsatz von Polizeipferden und Polizeihunden habe es ermöglicht, “die Situation wieder unter Kontrolle zu bringen”.

In einer dpa-Meldung vom Folgetag, die zahlreiche Redaktionen aufgreifen, kommt auch die Gegenseite zu Wort: “Die Behauptungen der Polizei entbehren jeglicher Grundlage und dienen einzig dem Zweck, im Nachhinein eine Rechtfertigung für den gewaltsamen Angriff auf die Demonstration zu konstruieren”, wird Kim Northeim, Bündnis-Sprecherin des “Revolutionären 1. Mai”, zitiert. Dabei würden Halterungen von Hochtransparenten und Plakate an Holzlatten zu Angriffswerkzeugen umgedeutet.

So steht Aussage gegen Aussage. Für Cem Özdemir (Grüne) ist klar, wer glaubwürdiger ist: “Mit Nägeln gespickte Latten auf einer Demonstration – geht’s noch?”, schreibt der Bundeslandwirtschaftsminister am 2. Mai auf X (früher Twitter). Den Beamtinnen und Beamten spricht er “einen großen Dank für ihren Einsatz” aus und allen verletzten Einsatzkräften wünscht er eine schnelle Genesung.

Das ist in Erfüllung gegangen. In ihrer Pressemitteilung gibt die Polizei an, dass 25 Beamt:innen verletzt wurden. Davon war allerdings niemand dienstunfähig, erklärt ein Sprecher gegenüber Kontext, alle konnten den Einsatz am 1. Mai fortsetzen. Auf der Gegenseite sind es 97 verletzte Demonstrant:innen, die in der Politik trotz Knochenbrüchen nicht auf Mitleid hoffen dürfen. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) meint, wer auf eine Demo gehe, um Gewalt anzuwenden, brauche sich nicht zu wundern, wenn die Polizei die Versammlung konsequent auflöse. Die “Störenfriede” seien laut dem obersten Dienstherrn der Landespolizei “offensichtlich auf Krawall eingestellt” gewesen, was er an ihren “präparierten Holzlatten” festmacht.

Videos widerlegen Polizeiaussagen

Nach Recherchen von Kontext ist allerdings höchst fraglich, ob es diese präparierten Holzlatten wirklich gegeben hat. Die Stuttgarter Polizei kann ihre Existenz auf Anfrage nicht mit Sicherheit bestätigen. So wie nur wenige Angaben aus ihrer Pressemitteilung einer Überprüfung standhalten. Der Redaktion liegt umfangreiches Videomaterial aus mehreren Quellen vor, das das Geschehen am 1. Mai aus verschiedenen Perspektiven abbildet. Daraus ergeben sich erhebliche Zweifel, ob sich die als Tatsachen dargestellten Vorwürfe der Polizei gegen die Demonstrant:innen belegen lassen.

Wie die Minuten vor der Eskalation zeigen, hat es – anders als in der polizeilichen Pressemitteilung als Fakt behauptet – keine Lautsprecherdurchsagen gegeben, die “mehrfach auf die Einhaltung der Demo-Auflagen” hingewiesen hätten, nachdem der Aufzug angehalten wurde (entsprechend kann es “gleichzeitig” auch keinen Angriff gegeben haben). Es vergehen überhaupt nur wenige Sekunden, bis die Einsatzkräfte zu Pfefferspray und Schlagstock greifen. Ein Augenzeuge, der das Geschehen gefilmt hat, sagt, er hatte schon eine Ahnung, dass es Stress geben könnte, als der Demozug gestoppt wurde. Er habe sein Handy aber gar nicht schnell genug zücken können, bevor die Beamt:innen zuschlugen. Ein zweiter, der dabei war, sagt, er habe schon viele Krawalle beobachtet, zum Beispiel beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg. Aber einen so massiven Pfefferspray-Einsatz habe er noch nie miterlebt, Demonstrant:innen seien teils “klatschnass” gewesen.

Dass die Demonstrant:innen angefangen hätten, die Polizei mit Pfefferspray und Dachlatten inklusive Schrauben anzugreifen, lässt sich anhand des vorliegenden Materials nicht bestätigen. Was erst mal nichts heißen muss: Krawalle sind in der Regel ein chaotisches Geschehen, das in der Gesamtheit unmöglich zu überblicken ist, und Videoaufnahmen zeigen immer nur einen Ausschnitt.

Fragwürdige Beweismittel

Allerdings ist Pfefferspray eher untypisch für das linksradikale Waffenarsenal. So bestreitet Bündnis-Sprecherin Northeim vehement, dass Demonstrat:innen welches eingesetzt hätten, und meint, wenn sich Einsatzkräfte durch Reizgas verletzt hätten, dann durch den eigenen, übermäßigen Gebrauch. Auf Anfrage von Kontext kann die Polizei diese Variante nicht ausschließen – auch wenn der Pfefferspray-Angriff durch Demonstrant:innen in der Pressemitteilung als Fakt ausgegeben wurde. Ob bei den 167 Festnahmen Pfefferspray sichergestellt worden ist, kann die Polizei nicht beantworten. Insgesamt seien über 100 Gegenstände beschlagnahmt worden, teilt ein Sprecher mit. Da diese aber erst noch klassifiziert werden müssten, sei gegenwärtig keine Aussage möglich, ob etwas Verbotenes darunter war. In der Pressemitteilung vom 1. Mai ist die Rede von einer “Vielzahl an Pyrogegenständen, weiterem Vermummungsmaterial, Feuerlöschern, Rauchtöpfen und Handschuhen”.

Am Ende ihrer Meldung verweist die Stuttgarter Polizei auf “einzelne Bilder der sichergestellten Beweismittel” auf ihren Social-Media-Kanälen. Es handelt sich um eine Collage, die drei Objekte zeigt: Ein Demo-Plakat, das zu einem Schutzschild umfunktioniert worden sei, und zwei Holzlatten mit Schrauben. Ein spannendes Detail ist, dass das Demo-Plakat hier ohne Stiel gezeigt wird. Im Gegensatz dazu, wie es hier als “sichergestellter Gegenstand” zu sehen ist, hatte das Plakat aber noch einen Stiel, als es von der Polizei konfisziert wurde. Das belegen mehrere Videos und Fotostrecken. Dafür sieht eine Dachlatte mit Schrauben, die die Polizei als gefährliche Waffe präsentiert, aus, als könnte sie der fehlende Stiel sein. “War an der Latte ein Plakat befestigt?”, fragt denn auch ein Social-Media-Nutzer. Die Stuttgarter Polizei verneint das nicht, sondern antwortet: “Das müssen die Ermittlungen zeigen. Aus unserer polizeilichen Erfahrung besteht aber der Verdacht, dass diese Gegenstände bewusst für eine Auseinandersetzung angefertigt worden sind.”

Warum der Stiel fehlt und wohin er verschwunden ist, kann die Polizei auf Anfrage nicht erklären. Kann sie denn den Vorwurf zurückweisen, dass die Polizei den Stiel selbst entfernt hat, um ihn anschließend als Waffe zu inszenieren? Gegenwärtig kann die Polizei das nicht ausschließen.

Wie kommt es dann, dass im Polizeibericht so vieles als Fakt dargestellt wird, was gar nicht gesichert ist? Der Verfasser der Meldung erklärt am Telefon, das sei der Informationsstand gewesen, wie er ihm mitgeteilt wurde und so habe er ihn wiedergegeben. Jetzt liefen offene Ermittlungen. Er selbst habe bislang noch kein Videomaterial zum Einsatz gesichtet (Stand 6. Mai 2024).

Dabei hat die Polizei ebenfalls fleißig gefilmt. Ob so doch noch Belege für ihre Behauptungen gefunden werden? Aufnahmen, die Kontext vorliegen, zeigen, dass eine Hundertschaft von Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) in schwerer Ausrüstung und ohne Vorwarnung massiv Pfefferspray einsetzt, bevor behelmte Beamt:innen auf Polizeipferden hinzugezogen werden, um die Frontreihe der Demonstration zurückzudrängen. Polizeiliche Bemühungen, die Situation zu deeskalieren, sind nicht erkennbar. Als die Demonstrant:innen schon umstellt sind, werden Polizeihunde scharf gemacht und von ihren Maulkörben befreit – die Drohkulisse trägt nicht gerade zur Beruhigung der Situation bei.

Als sich der Polizeikessel um die Personengruppe lange geschlossen hat, heißt es aus dem Lautsprecherwagen mehrfach: “Achtung, Achtung, es erfolgt eine Durchsage der Polizei: Die Abarbeitung der umschlossenen Personen beginnt jetzt. Verhalten Sie sich kooperativ und leisten Sie keinen Widerstand. Ende der Durchsage.” Schließlich wird die Kundgebung aufgelöst, da “sich die Versammlungsleitung und die Teilnehmer völlig unkooperativ zeigten”.

Gericht soll Polizeieinsatz prüfen

Die Organisator:innen der Demo wollen nun den Polizeieinsatz gerichtlich überprüfen lassen und sammeln dazu Beweismaterial. “Dass Stoff-Banner länger als 1,5 Meter sind, darf niemals Anlass sein, eine Demonstration gewaltsam zu stoppen, mit Pfefferspray und Schlagstöcken anzugreifen, dutzende Menschen zu verletzen und die Versammlungsfreiheit außer Kraft zu setzen”, sagt Northeim. Politischer Beistand kommt von Bernd Riexinger. Der linke Bundestagsabgeordnete aus Stuttgart beschreibt “den Eindruck, dass die Polizei keine Deeskalationsstrategie verfolgt und bereits seit Jahren – auch mit Blick auf die 1. Mai Demonstration im letzten Jahr – Auflagen dafür missbraucht, massiven Gebrauch von Schlagstöcken und Pfefferspray zu legitimieren”.

Wie in Stuttgart nicht unüblich, hat das Ordnungsamt den Versammlungsbescheid für die Demo am 1. Mai spät zugestellt, nämlich am 29. April. Neben der Längenbegrenzung von Seitentransparenten auf höchstens 1,5 Meter durften die Banner außerdem nicht verknotet werden und mussten mit einem Mindestabstand von zwei Metern zueinander getragen werden, um einen Sichtschutz für die Demonstrant:innen zu verhindern. In verschiedenen Städten, unter anderem Berlin, Düsseldorf und auch Stuttgart, wurde bereits erfolgreich gegen vergleichbare Auflagen geklagt. Im aktuellen Fall stuften das Verwaltungsgericht Stuttgart und der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Auflagen im Eilverfahren auf Grundlage der polizeilichen Gefahrenprognose als zulässig ein.

Die Grundlage der Gefahrenprognose wiederum bildeten insbesondere die Erfahrungen aus dem Polizeieinsatz zur “Revolutionären 1. Mai”-Demo im Vorjahr. Auch hier ist ein Verstoß der Demonstrationsbeteiligten gegen die Versammlungsauflagen unstrittig. Wie eingangs erwähnt, begründeten damals zwei Rauchtöpfe das Einschreiten der Polizei, die schnell zu Pfefferspray und Schlagstöcken griff. Diese seien zum Einsatz gekommen, weil es einen Angriff von Demonstrant:innen gegeben habe, heißt es später. In mehreren von der Polizei eingeleiteten Strafverfahren gegen Demonstrant:innen hat es einzelne Urteile wegen Vermummung und Beleidigung gegeben – aber bislang hat kein Gericht einen tätlichen Angriff auf die Polizei feststellen können. Anders als später kommuniziert, redete ein Polizeisprecher vor Ort gegenüber Kontext anfangs auch noch nicht von einem Angriff, sondern von “Rangeleien”, als der Demozug gestoppt wurde.

Gesichert und unstrittig ist jedenfalls, dass die Stuttgarter Polizei bei Auflagenverstößen auch mal Kulanz walten lässt. Als “Querdenken” im April 2021 um die 15.000 Menschen auf die Straßen lockte, von denen sich so gut wie niemand an die Auflagen (Maskenpflicht, Mindestabstand, Zahl der Ordner:innen, u.v.m.) hielt, entschied sich Einsatzleiter Carsten Höfler gegen eine Intervention, da er ein Vorgehen gegen die “Demonstranten aus der bürgerlichen Mitte” als unverhältnismäßig empfunden hätte.

Bei allem, was unter dem Verdacht steht, linksradikal beeinflusst zu sein, neigt die Polizei in der Landeshauptstadt hingegen zu einer Nulltoleranzlinie. Für den Kurs mitverantwortlich ist Jens Rügner, der seit 2021 beim Stuttgarter Innenstadtrevier “die Zügel in der Hand” hält, wie es in den eigenen Worten heißt. Auf seinem X-Account schreibt er, er sei “für Frieden + Gerechtigkeit” und “gegen Hass + Gewalt”. Sein Profilbild zeigt den Familienvater zusammen mit Cem Özdemir, gemeinsam halten sie laut Aufdruck einen “geilen Sack” in die Kamera, eine nachhaltige Alternative zur Plastiktasche. Jüngst hat der Polizist Özdemirs Tweet repostet: “Mit Nägel gepickte Latten auf einer Demonstration – geht’s noch?”

Wie auch in diesem Jahr hat Rügner bereits 2023 den Einsatz zum “Revolutionären 1. Mai” geleitet und sich wiederholt für die ganz kurze Leine entschieden. Bevor Rügner im vergangenen Jahr angefangen hat, die Polizeitaktik am 1. Mai zu verantworten, war es in Stuttgart eigentlich immer recht ruhig, sagt einer, der am Tag der Arbeit mal wieder gegen Krieg und für Umverteilung demonstrieren wollte – bis er Pfefferspray abbekommen hat.

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Prügler weiterhin im Dienst

Ein BFE-Polizist beim Präsidium Einsatz, Direktion Bruchsal, schreibt in Chatnachrichten, dass er sich darauf freut, linke Demonstrant:innen zu verprügeln (Kontext berichtete). Ein Kollege und er sind sich einig, dass man angesichts der Zustände in der Bundesrepublik auswandern müsste und sie halten die Gründung einer Enklave unter dem Titel “Nationalsozialistische Republik Neu-Deutschland” für eine gute Idee. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg findet Hinweise, dass der Beamte im Verlauf von Einsätzen “Gewalt angewendet und Gefallen hieran gefunden hat”. Generell werde “eine aus hiesiger Sicht hoch problematische Dienstauffassung erkennbar”. Bei der Polizei sind die Vorwürfe gegen den BFE-Polizisten seit 2017 bekannt. Konsequenzen hatte das bislang nicht. Inzwischen wird aber ein Disziplinarverfahren geprüft. Ob absehbar ist, wann Ergebnisse zu erwarten sind? “Die Prüfung und Auswertung der sehr umfangreichen Strafakte dauert aktuell noch an”, teilt die Pressestelle des Präsidiums Einsatz mit.  (min)

“Die Verwaltungsvorschrift ist finalisiert”

Nach über einem Jahrzehnt Debatte hat der baden-württembergische Landtag im Juni 2023 für eine Kennzeichnungspflicht bei polizeilichen Großeinsätzen gestimmt. Etwa bei Demonstrationen und Fußballspielen sollten Beamt:innen in schwerer Schutzausrüstung eine fünfstellige Nummer tragen, die eine Identifikation im Falle möglichen Fehlverhaltens erleichtern würde. Bislang waren die entsprechenden Nummern aber noch nirgendwo im Einsatz zu sehen. Die Kennzeichnungspflicht müsse zunächst konkretisiert werden, teilt das Innenministerium auf Anfrage mit. Und kündigt an: “Die dazugehörige Verwaltungsvorschrift ist inzwischen finalisiert und die Individualkennzeichnung wird alsbald im Einsatz verwendet werden.”  (min)

Stuttgarter Pflastersteine

Am 4. Mai versammelten sich etwa 200 Personen in der Stuttgarter Innenstadt, um gegen “den massiven Angriff der Polizei auf die Revolutionäre 1. Mai Demonstration” zu demonstrieren, wie die Veranstalter:innen mitteilen. Bündnis-Sprecherin Kim Northeim wiederholte dort ihre Aussage, dass die Polizei Plakathalterungen zu mit Schrauben präparierten Angriffswerkzeugen umdeute. In diesem Zusammenhang erinnert sie an den Schwarzen Donnerstag und “Stuttgarter Pflastersteine”: Am 30. September 2010 verletzte die Polizei bei einem rechtswidrigen Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten etwa 400 friedliche Demonstrant:innen und beschoss einen Rentner bis zur Erblindung mit einem Wasserwerfer. Am Tag des Einsatzes bestätigte das baden-württembergische Innenministerium “nach gegenwärtigem Stand” die Meldung, dass Demonstrant:innen Einsatzkräfte mit Pflastersteinen beworfen hätten. Wie sich wenig später herausstellte, handelte es sich um Kastanien. In einem Untersuchungsausschuss des Landtags, der den Einsatz überprüfte, präsentierte die Polizei anschließend manipulierte Videomitschnitte, aus denen Gewaltanwendung gegen Demonstrierende herausgeschnitten war. Kontext hat zum Schwarzen Donnerstag ein Dossier angelegt(min)