ein Kommentar der Redaktion Sachzwang FM
Frage: Ist bei einem kriminellen Gewalttäter bspw. aus Hessen, der in Sachsen offenbar wahllos Menschen angreift, seine Herkunft das ausschlaggebende Moment für die Sachlage – oder die psychisch-mentale Disposition des Täters? Die Frage ist offenbar rein rhetorisch und nicht ernstzunehmen. Frage: Ist bei einem Gesinnungstäter bspw. aus Niedersachsen, der in Bayern gezielt politischen Terror verübt, seine Herkunft das ausschlaggebende Moment für die Sachlage – oder die ideologische Ausrichtung des Täters? Auch diese Frage ist leicht zu beantworten.
Ist aber der Täter nicht deutsch (und zwar nach volkstümlich-rassistischen Kriterien, Staatsbürgerschaft spielt mittlerweile kaum noch eine Rolle), so scheinen alle Sicherungen durchzubrennen: Weder die psychischen Beschädigungen eines Menschen noch seine politisch-ideologische Fanatisierung sind dann ursächlich, sondern: daß er ein Ausländer ist. Dann muß er raus! Egal, ob er woanders das Blutbad anrichtet, das vielleicht „hier bei uns“ passiert ist. Er muß auf jeden Fall anders bestraft werden als ein Deutscher, der dasselbe tut. Er muß raus!