Bundesweit gehen Menschen dafür auf die Straße, ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten
Von Minh Schredle
Vier Jahre lang hat es gedauert, bis der Rechtsstreit vorbei war. Dann fiel im Mai 2025 die endgültige Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses betrachtete es als legitim, dass der Verfassungsschutz die AfD auf Bundesebene offiziell als „rechtsextremen Verdachtsfall“ bezeichnen darf. Gegen diese Einstufung hatte die AfD geklagt, war durch alle Instanzen gezogen und hatte in keiner einzigen Recht bekommen.
Fast zeitgleich, ebenfalls im Mai 2025, hatte der Bundesverfassungsschutz bekannt gegeben, die Partei inzwischen als „gesichert rechtsextremistisch“ anzusehen, wogegen nun erneut eine Klage läuft, allerdings mit unklarem Zeithorizont, wann es zur ersten Verhandlung kommt. Bis der Sachverhalt abschließend geklärt ist, könnte ein neues Jahrzehnt angebrochen sein. Und wenn eines Tages dann mal rechtskräftig geklärt ist, ob der Verfassungsschutz das wohl noch sagen darf, hätte die Entscheidung keine bindende Wirkung für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei.
