von Minh Schredle
(zuerst erschienen in Kontext: Wochenzeitung Ausgabe 650 am 13. September 2023)
Ein Zollbeamter gibt die gesperrte Privatadresse eines kritischen Journalisten an einen bekanntermaßen gewaltbereiten Neonazi weiter – und darf im Dienst bleiben. Der Betroffene hält das für einen Grund mehr, deutschen Behörden zu misstrauen.
Angesichts zu vieler Einzelfälle fragte eine Autorin des Portals „Belltower News“ im vergangenen März: „Wie sollen rechtsextreme Behörden uns schützen?“ Konkreter Anlass für die Frage war eine Gruppe von AfD-Sympathisant:innen innerhalb des Verfassungsschutzes, die sich selbst das „Dreckige Dutzend“ nannten, bei klandestinen Treffen zusammenkamen und angestellt als „Spezialisten in der Früherkennung und Überwachung extremistischer Gruppierungen“ Zugang zu Verschlusssachen hatten. Eingegangen wird in dem Artikel aber auch auf einen AfD-nahen Spion, der im Dezember 2022 aufgeflogen ist und „den Bundesnachrichtendienst auf höchster Sicherheitsstufe für den russischen Geheimdienst FSB ausspioniert haben soll“. Der Mann habe sich zuvor im Rahmen einer routinemäßigen Sicherheitsüberprüfung als „sehr national“ beschrieben – aber das ist anscheinend kein Anlass, genauer hinzuschauen. Da stört dann auch die im Dienst getätigte Aussage nicht weiter, dass Flüchtlinge standrechtlich erschossen gehören. Zuvor war der Spitzel bei der Bundeswehr, wo er einmal unter Rechtsextremismusverdacht geriet. Doch die Nachforschungen wurden ergebnislos eingestellt.
Die Liste an Beispielen, in denen der Staat entweder sehr nachsichtig mit erwiesenem Rechtsextremismus umgeht oder diesen trotz eindeutiger Indizien übersieht, ließe sich beinahe beliebig erweitern. Tatsächlich ist es ein Arbeitsschwerpunkt von „Belltower News“, einem Angebot der Amadeu Antonio Stiftung, diese Umtriebe zu dokumentieren. Naheliegenderweise katapultiert das den Beliebtheitsgrad unter Neonazis nicht gerade in die Stratosphäre. Umso verstörender, dass das Medium die sehr lange Liste von Gründen, deutschen Behörden zu misstrauen, nun um einen Fall in eigener Sache erweitern muss.
