Anmerkungen zum Verhältnis von Menschenrechten und Widerstandsakten
Vortrag von Claus Baumann
gehalten am 20. April 2023 in Stuttgart
Vom Zeitalter der Aufklärung bis zur Gegenwart sind die Menschenrechte in den öffentlichen Debatten präsent. Sie gelten als eine der größten Errungenschaften der Menschheitsgeschichte. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 verkündet wurde, feiert dieses Jahr ihr 75. Jubiläum.
Wie in den historischen Vorläufern, dem Virginia Bill of Rights von 1776 oder der Französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, werden auch in der Erklärung von 1948 bestimmte Grundsätze für die Gestaltung des Verhältnisses von Individuum, Staat und Gesellschaft formuliert, so beispielsweise das Recht auf Leben, auf Freiheit und Sicherheit der Person, auf körperliche Unversehrtheit, auf Meinungs- und Pressefreiheit, auf Freizügigkeit, auf freie Berufswahl und auf Bildung. In geschichtlicher Hinsicht reagierte die Erklärung von 1948 auf die Gräuel des Zweiten Weltkriegs und auf die präzedenzlose deutsche Barbarei mit ihrem Zivilisationsbruch der Shoah. Diese historische Bezugnahme markiert inhaltlich eine neue Qualität der Allgemeinen Erklärung von 1948 gegenüber ihren historischen Vorläufern, die insbesondere im Verständnis der Menschenwürde zum Ausdruck kommt, die vor den „Akten der Barbarei“ zu schützen sei (siehe Präambel von 1948).
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