Von Minh Schredle
Plötzlich hatte der Beamte eine Bestnote: Im Untersuchungsausschuss zur Beförderungspraxis bei Baden-Württembergs Polizei zeigt sich, dass Seilschaften im gehobenen Dienst eine Selbstverständlichkeit sind.
Am Anfang war die Zielvorstellung: Für das Amt des ranghöchsten Polizisten im Lande hatte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) einen klaren Wunschkandidaten. Damit sein Protegé Andreas Renner im November 2020 als Inspekteur der Polizei (IdP) antreten konnte, beauftragte der Minister das Landespolizeipräsidium damit, ein „rechtskonformes Verfahren“ durchzuführen. Das war allerdings nicht so einfach: Denn eigentlich sollen im öffentlichen Dienst die bestqualifizierten Bewerber:innen zum Zug kommen, das Grundgesetz definiert in Artikel 33 alle Deutschen hätten entsprechend ihrer „Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“. Im Fall von Andreas Renner erwies sich dieser Anspruch als Problem: denn im Vergleich zu potenziellen Kontrahent:innen hatte er zu schlechte Noten.
Dass der Minister dennoch bekam, wen er wollte, lag an verwaltungsrechtlichen Kunstgriffen, die zwar eindeutig dem Fairnessgebot in der Verfassung zuwiderlaufen, sich aber offenbar in einer rechtlichen Grauzone bewegen.
