Hartz IV heißt bald Bürgergeld
Von Minh Schredle
(zuerst erschienen in Kontext: Wochenzeitung Ausgabe 599 am 21. September 2022)
Mit hanebüchenen Behauptungen über Hartz IV hetzen Medien wie die „Bild“-Zeitung die Armen gegen die Ärmsten auf. Auch das neue Bürgergeld ändert nichts daran, dass Erwerbslose einem zynischen Disziplinierungs- und Zwangssystem ausgesetzt bleiben, das schikaniert statt zu helfen.
Arbeitsethos und Armutsverachtung haben hierzulande eine lange Tradition. Ein mustergültiges Exempel findet sich in den „Reden an die deutsche Nation“. In dem 1808 erschienenen Werk belehrt der Philosoph und Erzieher Johann Gottlieb Fichte: „Man erkundige sich nur näher nach den Personen, die durch ehrloses Betragen sich auszeichnen! Immer wird man finden, dass sie nicht arbeiten gelernt haben oder die Arbeit scheuen.“ Bei anderer Gelegenheit formulierte Fichte die Blaupause für einen neoliberalen Glaubenssatz. „Jeder muss von seiner Arbeit leben können, heißt der aufgestellte Grundsatz. Das Lebenkönnen ist sonach durch die Arbeit bedingt, und es gibt kein solches Recht, wo die Bedingung nicht erfüllt worden.“ In geistiger Kontinuität dazu verteidigte der ehemalige Bundesarbeits- und -sozialminister Franz Müntefering (SPD) die Hartz-IV-Reformen 2006 gegen interne Kritik seiner Partei auf einer Fraktionssitzung: „Wer arbeitet, soll etwas zu essen haben, wer nicht arbeitet, braucht nichts zu essen.“
Dass die Drohung durchaus ernst gemeint war, zeigte die Sanktionspraxis gegen Erwerbslose, durch die existenzsichernde Regelsätze für Hartz-IV-Bezieher:innen 14 Jahre lang auf Null gekürzt werden konnten – ehe das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 5. November 2021 feststellte, dass sich ein solches Vorgehen nicht mit dem Grundgesetz vereinen lässt.
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