Radio Dreyeckland: Staatsanwaltschaft blamiert sich vor Gericht
von Minh Schredle
(zuerst erschienen in Kontext: Wochenzeitung Ausgabe 634 am 24. Mai 2023)
Weil er in einem Artikel die Archivseite einer verbotenen Vereinigung verlinkte, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe einen Redakteur von „Radio Dreyeckland“ angeklagt. Das Landgericht Karlsruhe nutzte die Gelegenheit für Nachhilfe in den Fächern Grundrechte und Denklogik.
Der freie Sender „Radio Dreyeckland“ (RDL) kann seit der Gründung 1977 auf ein paar seltsame Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht zurückblicken, auch in der jungen Vergangenheit. Als ein freier Mitarbeiter, der zu diesem Zeitpunkt in der Nähe der französischen Stadt Dijon lebte, 2019 über den G7-Gipfel in Biarritz berichten wollte, hat ihn die Polizei eingesperrt und nach Kehl abgeschoben – weil sie ihn auf Basis eines falschen Hinweises der deutschen Kolleg:innen für einen „Gefährder“ hielten (später bekam der Betroffene wegen dieser rechtswidrigen Behandlung eine Entschädigung zugesprochen). Nur wenige Monate später, im September 2020, war der RDL-Redakteur und Fotojournalist Julian Rzepa auf einer „Querdenken“-Kundgebung, um Bilder zu machen. Dabei schlug eine Demonstrantin gegen seine Kamera und beschädigte das Objektiv. Rzepa zeigte das an, doch das Freiburger Amtsgericht stellte das Verfahren aus „Mangel an öffentlichem Interesse“ ein und der Journalist blieb auf den Anwaltskosten und einem kaputten Objektiv sitzen.
Der neuste Fall in dieser unrühmlichen Serie ist allerdings noch einmal eine ganz andere Hausnummer. Weiterlesen